Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde für 2024/2025 mit Fokus auf 65 % erneuerbare Energien beim Heizungstausch novelliert, doch für 2026 ist eine weitere Reform (Gebäudemodernisierungsgesetz) geplant, die technologieoffener und flexibler sein soll. Bis dahin gelten strenge Vorgaben: Austauschpflichten für alte Heizungen ab 2026/2028 (kommunalabhängig), hohe Förderung (bis 70 %) und Bestandsschutz für funktionierende Anlagen bis 2044